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Nachmittagsbetreuung Drucken
Die NBT (= Nachmittagsbetreuung) bietet eine Versorgung Ihres Kindes nach Ende des Vormittagsunterrichts bis 16.30 Uhr bzw. bis zu Beginn des Nachmittagsunterrichts.
Dieser Zeitraum umfasst Mittagessen (die Kosten sind nicht im Betreuungsbeitrag inkludiert), individuelle Lernzeit (Hausübungen), gegenstandsbezogene Lernzeit und Freizeit.
 
 

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN


Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie Folgendes zu beachten:

KOSTEN
 
Die Kosten für die Nachmittagsbetreuung (NBT) betragen derzeit:

  • 88,00 Euro für 5 Nachmittage/Woche (im Monat)
  • 70,40 Euro für 4 Nachmittage/Woche (im Monat)
  • 52,80 Euro für 3 Nachmittage/Woche (im Monat)
  • 35,20 Euro für 2 Nachmittage/Woche (im Monat)
  • 26,40 Euro für 1 Nachmittag/Woche (im Monat)

Der Betreuungsbeitrag wird von der Buchhaltung des Stadtschulrates für Wien vorgeschrieben: Im November wird erstmalig vorgeschrieben oder eingezogen (2 Monate: Sept. & Okt.), danach im Dezember (2 Monate: Nov.&  Dez.), im Jänner (1 Monat), März (2 Monate: Feb. & März), April (1 Monat), Mai(1 Monat) und Juni (1 Monat).

Es gibt die Möglichkeit, um Ermäßigung anzusuchen. Die dafür nötigen Formulare erhalten Sie zu Anfang des Schuljahres bei der NBT-Leitung.


ANMELDUNG

Die NBT-Anmeldung muss bis zum Ende der ersten Schulwoche erfolgen und ist verbindlich. Eine spätere Anmeldung ist erst wieder zu Beginn des 2.Semesters möglich. Die Angabe über die Zahl der Betreuungstage ist verbindlich und kann nicht mehr reduziert werden. Bei Vorliegen des endgültigen Stundenplanes können die gewählten Wochentage nach Möglichkeit in Absprache mit der NBT-Leitung geändert werden (nicht aber die Gesamtzahl!).


AB-/UMMELDUNG

Eine Abmeldung oder Ummeldung (Änderung der Zahl der Betreuungstage) kann nur bis zum Ende des 1.Semesters erfolgen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss bis spätestens 3 Wochen vor Ende des 1.Semesters bei der NBT-Leitung eingebracht werden.


ENTSCHULDIGUNGEN

Wenn Ihr Kind an einem Tag die NBT frühzeitig verlassen soll, ist unbedingt eine schriftliche Entschuldigung (Name, Klasse, Entlassungszeit, „Ich übernehme die Verantwortung für den Heimweg“, Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten) notwendig. Bitte verwenden Sie dafür nicht das Mitteilungsheft und markieren Sie deutlich, ob es sich um eine Tages- oder eine Dauerentschuldigung (Mein Kind soll jeden Mittwoch um...entlassen werden.) handelt.
Telefonische Entschuldigungen können wir leider ebenso wie Entschuldigungen per Email oder Fax generell nicht akzeptieren.
 
Hier kann man eine Vorlage einer Entschuldigung downloaden: NBT Entschuldigung 
 
 
 Wir hoffen, dass sich Ihr Kind in der NBT wohl fühlt!

Mag. Sabine Pallli
(NBT-Leiterin)
Zuletzt aktualisiert am Montag, 08. September 2008 um 20:20 Uhr
 
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