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Das "Kollegsystem" ist ein Beitrag, die Schülerinnen an die selbstverantwortliche Organisationsform des universitären Betriebes heranzuführen.
Regeln für den Unterrichtsversuch zur eigenverantwortlichen Organisation der Anwesenheit im Unterricht (Stand: Oktober 2011)
Präambel
Das „Kollegsystem“ ist ein bewusster Beitrag, die SchülerInnen an die selbstverantwortliche Organisationsform des universitären Betriebes heranzuführen. SchülerInnen sollen lernen, Verantwortung für den eigenen Lernprozess zu übernehmen, ihre Zeit selbst einzuteilen und ihre Arbeit zielführend zu organisieren. Das ursprünglich „Kollegsystem“ genannte Modell wurde von einer Gruppe von LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen des BRG 6 Rahlgasse entwickelt und von der Schulbehörde 1. Instanz im April 2000 als „Unterrichtsversuch zur eigenverantwortlichen Organisation der Anwesenheit im Unterricht“ genehmigt.
Ziele:
- Eigenverantwortlichkeit der SchülerInnen stärken
- Selbstständigkeit und Selbstorganisation fördern
- Neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen LehrerInnen und SchülerInnen, aber auch zwischen SchülerInnen und SchülerInnen entwickeln
- Vorteile des gemeinsamen Unterrichts erkennen
- Teamfähigkeit und Sozialkompetenz fördern
- Einsicht entwickeln, dass Regeln und Verbindlichkeiten eine notwendige Basis für das gesellschaftliche Zusammenleben sind
Alle in den Schulgesetzen und der Hausordnung festgelegten Pflichten der SchülerInnen und LehrerInnen bleiben auch in diesem Unterrichtsversuch erhalten.
Die SchülerInnen und LehrerInnen verpflichten sich beiderseitig, die nachfolgenden Rechte und Pflichten wertfrei anzuerkennen und danach zu handeln.
Z.B., wenn ein/e SchülerIn im Ausmaß des festgelegten Rahmens dem Unterricht fernbleibt, dann ist diese Handlungsweise im Rahmen der Richtlinien und nicht als „Ausnutzen“ zu sehen. Wenn SchülerInnen nicht am Unterricht teilnehmen, dann ist es eine Möglichkeit im Rahmen der Regelung und muss nicht unbedingt gegen die Person oder den Unterrichtsstil des Lehrers/der Lehrerin gerichtet sein. Versäumen im zulässigen Rahmen hat keine Auswirkung auf die Beurteilung der Mitarbeit.
- Die LehrerInnen geben am Beginn des Semesters Lernziele, Stoffgebiete, sowie Termine für Schularbeiten und Prüfungen bekannt. Lehrstoffverteilungen (wöchentlich, monatlich, halbjährlich oder wie es LehrerInnen und SchülerInnen vereinbaren) müssen dokumentiert werden.
- Die LehrerInnen geben die Unterrichtsmittel an (Seiten im Lehrbuch, Kopien in der entsprechenden Anzahl). Fehlende SchülerInnen müssen sich die Mitschriften von versäumten Stunden von KollegInnen beschaffen.
- Die Anwesenheitspflicht beträgt in allen Pflichtfächern für die 6. bis 8. Klasse 85%, in den Wahlpflichtkursen ist sie den einzelnen Kursbeschreibungen zu entnehmen (meistens auch 85%). Im Falle einer Krankheit sind die Fehlstunden ab dem 1. Schultag entschuldigt, wenn innerhalb einer Woche nach wieder erfolgter Anwesenheit eine ärztliche Krankmeldung vorgelegt wird. Im Sportunterricht gilt die Anwesenheit halb, wenn die SchülerInnen anwesend sind, jedoch nicht mitturnen (aus Gründen wie starker Verkühlung, Übelkeit, leichte Verletzungen wie Verstauchungen, Prellungen, Zerrungen, ...), aber notwendige Mitarbeit in Form von Helfen, Schiedsrichtern und sonstige von den LehrerInnen erbetene Hilfe leisten. Wenn jemand länger als 3 Wochen von der Schulärztin befreit ist, werden diese Stunden vom Anwesenheitskontingent abgezogen. Von dieser Zahl wird das neue Fehlkontingent (über das gesamte Semester) berechnet. Im Sinne von § 45 Abs. 1 SchUG gilt das „Versäumen im zulässigen Rahmen“ als gerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht.
- Die Stundenanzahl für die Berechnung der erforderlichen Anwesenheit wird mit Inkrafttreten des fixen Stundenplans (möglichst schnelle Bekanntgabe der Schularbeits- und sonstigen Termine) festgestellt. Bei den Wahlpflichtkursen wird ab dem 1. Schultag des Wintersemesters bzw. des Sommersemesters bis zu den Semester- bzw. Sommerferien gezählt.
- WS: 1. Schultag – Tag der Noteneintragung WS
- SS: Tag nach d. Noteneintragung WS – Tag d. Noteneintragung SS
In den 8. Klassen wird das Kontingent über das ganze Schuljahr berechnet , d.h. vom 1. Schultag bis zum Tag der Noteneintragung.
- Pflichtfächer und Wahlpflichtkurse, die als Doppelstunden angeboten werden, werden als zweistündige Unterrichtseinheiten angesehen und als solche berechnet.
- Während der Schularbeitsstunden ist die Anwesenheit prinzipiell verpflichtend. Abwesenheit gilt nur in begründeten Fällen (Krankheit). Abwesenheit, die nicht den ganzen Tag umfasst, ist nachzuweisen (amtliche Vorladung, Begräbnis etc.) Bei notwendigen Nachschularbeiten fällt die erste nicht ins Stundenkontingent (die Stunde/n gilt/gelten, als ob die SchülerInnen am Unterricht teilgenommen hätten), ev. notwendige weitere gelten als Fehlstunden.
- Wird die Anzahl der ‚Versäumnisstunden’ überschritten, erfolgt ein Hinweis der Lehrkraft. Der Schüler/ die Schülerin muss mit der betreffenden Lehrkraft Kontakt aufnehmen, um Termin, Prüfungsstoff und Form der Kenntnisüberprüfung zu vereinbaren. Wird dies nicht wahrgenommen bzw. die Aufgabenstellung nicht termingerecht/ positiv absolviert, wird dies als negative Teilleistung in die Gesamtbeurteilung mit eingerechnet. Prüfungsstoff ist der Stoff der versäumten Unterrichtsstunden. Die Lehrkraft legt fest, in welcher Form das Versäumte überprüft wird (Prüfung, Referat,..). Das Ergebnis fließt in die Gesamtbeurteilung ein.
- Supplierstunden:
- Wenn ein/e KlassenlehrerIn suppliert, unterricht sie/er das entsprechende Unterrichtsfach.
- Wenn eine andere Lehrkraft suppliert, gibt es einen Arbeitsauftrag des/r fehlendenLehrers/in.
In beiden Fällen wird die Anwesenheit nicht kontrolliert (d.h. es gibt keine Versäumnisstunden). Gestellte Aufgaben sind aber in beiden Fällen zu erfüllen und termingerecht abzugeben. Der durchgenommene Unterrichtsstoff und die gestellten Arbeitsaufträge sind verbindlich. Dies kann auch abgeprüft werden. Ein/e nicht anwesende/r Schüler/in muss sich erkundigen, was nachzuholen ist.
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Die Anwesenheit von SchülerInnen in den einzelnen Unterichtsstunden wird von den LehrerInnen dokumentiert. Jede/r LehrerIn führt eine eigene Liste, auf der die Anwesenheit der einzelnen SchülerInnen festgehalten wird. Die Listen aller Unterrichtsgegenstände werden am Ende eines jeden Semesters in der Direktion gesammelt und am Ende eines Schuljahres gemeinsam mit den Aufzeichnungen über den durchgenommenen Lehrstoff als „Klassenbuch“ aufbewahrt. Als anwesend wird nur gerechnet, wer im Unterricht nichts anderes tut (Hausübungen schreiben, Privatbuch lesen ...), den Untericht nicht wiederholt massiv stört, nicht mehr als 5 Min. zu spät kommt (Schuluhr!) und nicht früher weggeht. Der/die LehrerIn muss bekannt geben, wenn die Stunde nicht gerechnet oder anerkannt wird (z.B.: wenn der/die SchülerIn Arbeiten für andere Fächer macht ...). Das Nichterscheinen des/der LehrerIn ist nach 10 Minuten zu melden.
- In folgenden Fällen werden die Stunden für die SchülerInnen anerkannt:
- Besprechungen mit der Direktorin (dafür gibt es als Nachweis ein Formular mit Zeitangabe und Stempel)
- Beratungsgespräche (mit schriftlicher Bestätigung des/r LehrerIn)
- Stellungsbefehl zum Bundesheer
- Tätigkeiten der SchulsprecherIn, wenn sie nicht in einer Pause durchführbar sind
- schriftliche Freistellungen vom Stadtschulrat (z.B. Olympiaden, Sprachwettbewerbe...)
- per Erlass anerkannte Feiertage (z.B. Reformationstag)
- SchülerInnen in offizieller Funktion (z.B. KlassensprecherInnen, Eco-Kids..) mit schriftlicher Bestätigung des/r organisierenden Lehrers/Lehrerin
- Musikfest & Weihnachtskonzert am Tag der Aufführung
- Arztbesuche (Zahnarzt, Orthopäde …) und außerschulische Aktivitäten ( z.B. Theaterspiel, Leistungssport…) gehen zu Lasten des Schülers/der Schülerin!
- Die SchülerInnen, die nicht im Unterricht sind, aber im Schulhaus bleiben wollen, können den SchülerInnenaufenthaltsraum nutzen.
- Wenn SchülerInnen nicht an Schulveranstaltungen teilnehmen, (Achtung: höheres Kontingent!)
- melden sie das rechtzeitig in der Administration
- Sie werden einer Klasse/dem Ersatzunterricht zugeteilt
- Der Unterricht findet im Ausmaß ihres eigenen Unterrichts statt (auch nachmittags)
- Sie lassen jede besuchte Stunde vom/von der jeweils unterrichtenden Lehrer/Lehrerin unterschreiben
- Sie weisen den Besuch des Unterrichts ihrem/ihrer FachlehrerIn vor (Raster in der Administration abholen)
- Bei Verlust des Rasters gehen die Stunden zu Lasten des/r Schüler(s)In.
- Für Streitfälle (Unklarheiten bei der Auslegung der Regeln) und Präzedenzfälle gibt es eine Schlichtungsstelle, bestehend aus einem/r ElternvereinsvertreterIn, einem/r LehrerInnenvertreterIn und dem/r SchulsprecherIn. Beschwerden müssen dieser Stelle innerhalb von 8 Unterrichtstagen nach dem strittigen Vorfall gemeldet werden. Kommt die Schlichtungsstelle zu keiner Einigung, entscheidet die Direktorin.
Download: Regeln des Schulversuchs, Okt. 2011 (pdf) |