| Konfliktbroschüre |
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Konflikt – was tun? - Ein Überblick 1. Einleitung Von harmlosen Rangeleien bis zu handfesten Raufereien, von Sticheleien bis zum verdeckten Mobbing, von einer gebrochenen Fensterscheibe bis zur eingetretenen Brandschutztür – all das soll in unserer Schule vorgekommen sein. Welche Instrumente zur Beilegung solcher Konflikte in unserer Schule bereit stehen – darüber soll diese Broschüre eine erste Einführung bieten. Bevor in den kommenden Kapiteln die einzelnen Maßnahmen zur Konfliktregelung genauer beschrieben werden, soll folgendes besonders hervorgehoben werden: In der Rahlgasse sollen alle – SchülerInnen und LehrerInnen – gut und zufrieden stellend zusammenleben. Dazu gehört ein respektvoller Umgang miteinander – und auch mit den Sachen der anderen und der Schule. 2. KOKOKO „KOKOKO“ steht für den Unterrichtsgegenstand „Kommunikation, Kooperation, Konfliktbearbeitung“. Er wurde im Schuljahr 1996/1997 in zwei dritten Klassen probeweise eingeführt und hat seit 1999/2000 seinen festen Platz in allen ersten Klassen. 3. Die StreithelferInnen Diese sind dazu da, euch bei der Lösung von Streitigkeiten, Konflikten etc. zu helfen, wenn ihr das Gefühl habt, dass ihr selbst nicht mehr weiter kommt. Die StreithelferInnen sind extra dafür ausgebildete SchülerInnen. Sie können nur dann bei euren Konflikten vermitteln, wenn sie unparteiische, neutrale Dritte sind, die von allen Seiten akzeptiert werden. Mit anderen Worten: Sie kommen nur dann zu euch, wenn ihr sie holt. Sie drängen sich nicht auf, mischen sich auch nicht ein. Aber wenn ihr selbst wünscht, dass sie euch helfen, einen Streit unter euch zu beizulegen, sind sie für euch da. Sie haben ein eigenes Postfach neben der Direktion, ein eigenes „Streithelferkammerl“ im vierten Stock und wenn ihr dazu noch Genaueres wissen wollt, auch eine eigene Seite auf der Schulhomepage – dort findet ihr auch alle Namen der jetzigen StreithelferInnen. Und was noch wichtig ist: Die StreithelferInnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet! 4. Hausordnung und Verhaltensskala Wie schon eingangs erwähnt, soll das Zusammenleben in der Schule für alle gut und zufriedenstellend gestaltet werden. Um dies zu ermöglichen, bedarf es gewisser Regeln. Diese sind mit der Zustimmung aller Schulpartner (SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern) im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) als Hausordnung beschlossen worden. Du findest die aktuelle Hausordnung auf der Schulhomepage. Die Verhaltensskala (siehe Anhang 2) wurde von der Schule erstellt, um euch zu zeigen, mit welchen Konsequenzen ihr bei Regelverstößen gegen die Hausordnung zu rechnen habt. Dabei handelt es sich um eine Auflistung von möglichen Fehlverhalten. Natürlich können nicht alle Fälle, die irgendwann einmal vorkommen könnten, aufgezählt werden. Es werden daher vor allem jene genannt, die einerseits eher häufig sind und andererseits verdeutlichen, was das Schwerwiegende an dem Vorfall ist, das die Einreihung in diese Stufe nahe legt. Besonders wichtig dabei ist auch, dass ihr die Möglichkeit habt, einen Verstoß gegen die Hausordnung durch Wiedergutmachung zu bereinigen. Wenn ihr mit der Verhaltensskala konfrontiert werdet, könnt ihr euch mit euren Fragen jederzeit an LehrerInnen eures Vertrauens oder an die Mädchen- und Bubenbeauftragten (euer Klassenvorstand sagt euch die Namen) wenden, und natürlich auch an die SchülerInnenvertretung. Die Stufe 6 der Verhaltensskala ist das Disziplinarkomitee. Es wurde als Vorstufe zur Disziplinarkonferenz von den drei Schulpartnern (SGA) vor einigen Jahren beschlossen. 5. Das Disziplinarkomitee Im Disziplinarkomitee (Geschäftsordnung im Anhang 3) werden schwerwiegende Regelverstöße behandelt und nach eingehender Beratung ein Strafausmaß festgelegt. Vorschläge oder bereits gesetzte Schritte zur Wiedergutmachung können sich dabei strafmindernd auswirken. Im Komitee sind zu gleichen Teilen alle Schulpartner vertreten. Es wird von der Direktorin einberufen und geleitet. Zu eurer Unterstützung sind eure Eltern, eine LehrerIn/ ein Lehrer eures Vertrauens anwesend. Beschlüsse müssen einstimmig zustande kommen. 6. Disziplinarkonferenz Die Disziplinarkonferenz ist die letzte und höchste Instanz bei Regelverstößen. Sie wird einberufen, wenn innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Beschlussfassung des Disziplinarkomitees, eine/r der unmittelbar Betroffenen (TäterIn“/“Opfer“) oder ein Lehrer/eine Lehrerin der Schule die Entscheidung des Disziplinarkomitees beeinsprucht. Die Disziplinarkonferenz muss auch dann einberufen werden, wenn bei einem Disziplinarkomitee kein einstimmiger Beschluss zustande kommt. Die Disziplinarkonferenz wird von der Direktorin einberufen und geleitet. Stimmberechtigt sind alle LehrerInnen der Schule, sowie die VertreterInnen der SchülerInnen und Eltern im SGA. Auch hier sind zu eurer Unterstützung eure Eltern und eine Lehrerin/Lehrer eures Vertrauens anwesend. Auszüge aus dem Schulunterrichtsgesetz §47 Mitwirkung der Schule an der Erziehung: Anhang 2 Verhaltensskala - die einzelnen Stufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Bei der Anwendung der Verhaltensskala sind zu beachten: (1) Jene Vorfälle, die mit einem „* “ gekennzeichnet sind, können je nach Häufigkeit des Auftretens bzw. Schweregrad des Regelverstoßes auch die Einordnung in einer anderen Stufe nach sich ziehen. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 30. April 2008 um 09:08 Uhr |


