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Regelung zum Zuspätkommen Drucken
Geschrieben von: Bernhard Hofmann   
Gilt in der Früh und zu Beginn der jeweiligen Vormittags- und Nachmittagsstunden

  • Nach fünfmaligem Zuspätkommen erfolgt eine Eintragung in die Verhaltensskala.
  • Wenn Eltern den Kontakt mit der Schule nicht aufnehmen, wird die Direktorin von den Klassenvorständen darüber informiert.
  • Nach zehnmaligem Zuspätkommen gibt es eine Verwarnung durch die Direktion (Eintragung in den Hauptkatalog)
  • Mit dem 2. Semester wird neu zu zählen begonnen.

Diese Regelung gilt im Wintersemester 2009/10, danach erfolgt eine Evaluierung und nötigenfalls eine Überarbeitung.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 06. Oktober 2009 um 19:53 Uhr
 
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