Beschlossen in dieser Fassung vom Schulgemeinschaftsausschuss am 25.09.2006. Die Hausordnung enthält zur allgemeinen Schulordnung ergänzende Regeln und Anweisungen für das Verhalten und Zusammenleben aller Personen, die sich im Schulbereich aufhalten bzw. an Schulveranstaltungen oder schulbezogenen Schulveranstaltungen teilnehmen. Rücksichtsvolles, hilfsbereites und freundliches Benehmen wird von allen erwartet.
Pflichten der SchülerInnen:
Die Pflichten der SchülerInnen sind im Schulunterrichtsgesetz § 43 geregelt, insbesondere aber: Der/die SchülerIn soll
- durch entsprechendes Verhalten und Mitarbeit die Unterrichtsarbeit fördern,
- sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich verhalten,
- regelmäßig am Unterricht teilnehmen,
- die notwendigen Unterrichtsmittel mitbringen,
- das Mitbringen von Gegenständen, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, unterlassen.
Unterrichtszeit und Aufsicht:
Die SchülerInnen sollen sich vor Beginn des Unterrichts sowie vor Beginn von Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen, an denen teilzunehmen sie verpflichtet sind, am Unterrichtsort bzw. am jeweils festgelegten Treffpunkt einfinden. Die Beaufsichtigung der SchülerInnen beginnt 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts, der Schulveranstaltung bzw. der schulbezogenen Veranstaltung. Eine Beaufsichtigung darf nur für Schülerinnen ab der 7. Schulstufe entfallen, wenn sie im Hinblick auf die körperliche und geistige Reife der Schülerinnen entbehrlich ist. Das Verlassen des Schulhauses ist nur in Ausnahmefallen (nach Rücksprache mit Klassenvorstand oder Direktorin) gestattet. – Sonderregelung 6. – 8. Klassen: „Unterrichtsversuch zu alternativen Organisationsformen an der Oberstufe“.
Das Verlassen des Schulhauses ist grundsätzlich nur über den Haupteingang (Rahlgasse 4) gestattet.
Nach der letzten Unterrichtsstunde sollen die Sessel auf den Tisch gestellt und die Klasse sauber verlassen werden.
Der Aufenthalt nach Unterrichtsschluss im Schulgebäude ohne Beaufsichtigung durch einen Lehrer / eine Lehrerin ist verboten. Jedoch ist die Benützung des SchülerInnenaufenthaltsraumes für SchülerInnen der 6. – 8. Klasse während der unterrichtsfreien Zeit vorgesehen. Der Vorraum vor der Direktion ist kein SchülerInnenaufenthaltsraum.
NEU: Pilotprojekt „Mittagsbetreuung“ Unterstufe als Überbrückung von Vormittags- und Nachmittagsunterricht: Schülerinnen und Schüler der Unterstufe dürfen sich auch außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Aufsichtszeiten im Schulgebäude aufhalten, sofern für eine Beaufsichtigung gesorgt ist.
Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist Pflicht. Unentschuldigtes Zuspätkommen verstößt gegen das Schulunterrichtsgesetz und ist eine Störung und mangelnde Rücksicht gegenüber LehrerInnen und SchülerInnen.
Es ist verboten, Handys oder MP3-Player während des Unterrichts zu verwenden bzw. eingeschaltet zu haben.
Schuhe mit Rollen dürfen aus Sicherheitsgründen im Schulhaus nicht getragen werden.
Klassenschlüssel:
Klassenschlüssel werden von SchlüsselordnerInnen verwaltet. Falls ein Klassenschlüssel verloren geht, hat die Klasse den Ersatzschlüssel zu bezahlen.
Erkrankungen während des Unterrichts:
Erkrankt ein Schüler / eine Schülerin während des Unterrichts plötzlich, sodass eine weitere Teil-nahme am Unterricht nicht möglich ist, so muss er / sie von den Erziehungsberechtigten oder von einem von jenen genannten Stellvertreter / einer Stellvertreterin abgeholt werden; die Verständigung erfolgt telefonisch. Der Schüler / die Schülerin kann auf Wunsch der Erziehungsberechtigten auch allein entlassen werden, allerdings nur in Sonderfällen. In solchen Fällen übernehmen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung.
Entschuldigungen:
Bei gerechtfertigtem Fernbleiben vom Unterricht ist der Klassenvorstand oder die Schulleitung innerhalb von drei Tagen unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Der Schüler / die Schülerin hat unmittelbar nach der Rückkehr in die Schule eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Bei Infektionskrankheiten besteht sofortige Meldepflicht.
Mitteilungsheft:
Für besondere Eintragungen, Mitteilungen und Informationen an die Eltern hat jeder Schüler / jede Schülerin der 1.-5. Klasse ein Mitteilungsheft zu führen. Die SchülerInnen der 6.-8. Klasse sind verpflichtet, alle für die Erziehungsberechtigten bestimmten Informationen zu notieren und diesen nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
Haftung der Schule:
Die Schule haftet weder für Wertgegenstände (z.B. Uhren, Schmuck, Geldbeträge) noch für die Bekleidung und Unterrichtsmittel der SchülerInnen.
Schäden:
Auszug aus der 22. Verordnung des BMUK vom 24. Juni 1974, BGBl 373, betreffend die Schulordnung:
§4 (3) "Die Schüler haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu behandeln."
Schäden und Beschmutzungen, die durch Verstöße gegen die Hausordnung entstanden sind, müs-sen, soweit die Reparatur bzw. Reinigung dem Schüler / der Schülerin zumutbar ist, von ihm / ihr selbst behoben werden. Soweit dies nicht möglich ist, müssen schadhafte Gegenstände vom Schüler / von der Schülerin nach Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten ersetzt werden.
Pausen:
Pausen dienen der Erholung und der Kommunikation. Die Mitglieder der Schulgemeinschaft sollen in diesem Sinn aufeinander Rücksicht nehmen. Die SchülerInnen sollen sich in der Pause so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt und keine Gegenstände beschädigt werden. Es liegt im Ermessen der Pausenaufsicht, bei Spielen oder Vorgängen, die gefährlich erscheinen, einzugreifen. Darüber hinaus gelten folgende Regeln: - Kein Sitzen oder Stehen auf Heizkörpern, Kästen, Projektionstischen und Fensterbänken.
- Das langfristige Verweilen im Stiegenhaus ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Im gesamten Schulhaus ist das Ballspielen nicht gestattet (auch nicht mit Softbällen)
- Mit dem Läuten (Ende der Pause) gehen die SchülerInnen in ihre Klasse.
- Musik in Klassen: Zimmerlautstärke
Gewalt / Aggression:
Gewalt unter MitschülerInnen ist keine Problemlösung. Andere werden unterdrückt, gefährdet, gedemütigt. Bei Vorfällen dieser Art soll zuerst versucht werden, innerhalb der betroffenen Gruppe eine Lösung zu finden. Auch die SchülerberaterInnen, BeratungslehrerInnen und die StreithelferInnen stehen für solche Fälle als vertrauliche AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. In diesem Fall haben SchülerInnen die Möglichkeit, während der Unterrichtszeit deren Sprechstunden in Anspruch zu nehmen. Kommt es dennoch zu weiteren Vorfällen, so sind im Sinn der Schulpartnerschaft auch die Schulleiterin und die Eltern miteinzubeziehen, allenfalls auch eine Psychologin / ein Psychologe zu Rate zu ziehen.
Rauchen / alkoholische Getränke / Drogen:
Der Konsum alkoholischer Getränke und Drogen ist in der Schule sowie auf Schulveranstaltungen grundsätzlich und striktest verboten. Das Rauchen ist innerhalb des Schulgebäudes untersagt. Die vor dem Schulhaus rauchenden Personen sind verpflichtet, die Zigarettenreste in die vorgesehenen Aschenbecher zu geben.
Abfall:
KlassenordnerInnen sind dazu verpflichtet, täglich die Abfallkübel der Klasse, ausgenommen die Restmüllbehälter, in den vorgesehenen Behältern am Gang zu entsorgen („Abfalltrennungs-System“). |